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Wir haben Ihnen hier einige der häufigsten Fragen zusammengestellt, die sich um rechtliche Themen drehen: Muss das Fahrzeug zugelassen werden? Welchen Führerschein brauche ich? Wie versichere ich mein Elektro Fahrzeug? Beachten Sie: Wir prüfen diese Angaben gründlich, jedoch können diese keine rechtsverbindliche Beratung darstellen.

Winterreifen

Immer wieder kommt die Frage nach der Pflicht für Winterreifen auf. Die gesetzliche Grundlage hier ist:

die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) … vom 01.Dezember 2010, gültig ab 04. Dezember 2010 (vgl. BGBL Jahrgang 2010 Teil I Nr. 60, vom 03. Dezember 2010) sowie aktuell die 52.Verordung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVO und StVZO) vom 18. Mai 2017, gültig ab 01. Juni 2017 (vgl. BGBL Jahrgang 2017 Teil I Nr. 31, vom 31. Mai 2017). 

Dort wird festgelegt, dass es folgende Kraftfahrzeuge gibt, die von der Winterreifen-Pflicht ausgenommen sind:

  • Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
  • einspurige Kraftfahrzeuge
  • Spezialfahrzeuge für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1 (Pkw-Reifen ), C2 (LlkwReifen) oder C3 (Lkw-Reifen) verfügbar sind

Dies trifft auf unsere Elektrofahrzeuge zu, denn hierfür können keine der oben genannten Reifen verbaut werden. Die unter die Ausnahme fallenden Fahrzeuge dürfen dann auch nur 50kmh fahren. Da unsere Fahrzeuge in der Regel nur bis 45km/h fahren, ist dies jedoch sichergestellt.

Wir bieten jedoch für unsere Elektro Kabinenroller und Kleintransporter spezielle Reifen an, die mir ihrem tieferen Profil und der speziell abgestimmten Gummimischung guten Halt auch bei Schnee ermöglichen.

Nachzulesen beim Bundesministerium für Verkehr:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/Winterreifen.html

Gurtpflicht / Helmpflicht

Für die Frage nach einer Gurt- und Helmpflicht lässt sich die STVO heranziehen. Dort steht in § 21a:

“Sicherheitsgurte, […] Schutzhelme
(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.”

Hieraus lässt sich für “offene” Fahrzeuge eine Helmpflicht nur dann ableiten, wenn keine Gurte angelegt sind. Wir legen unseren Fahrzeugen Beckengurte bei oder empfehlen Ihnen gern die passenden Beckengurte, die im Zubehörhandel für wenig Geld zu bekommen sind. Bei angelegtem Gurt entfällt nach unserer Einschätzung somit die Helmpflicht. Geschlossene Kabinen fallen nicht in diese Regelung. Jedoch legen wir auch hier entweder Gurte bei oder haben bereits Gurte verbaut, sodass Sie sich ins unseren Fahrzeugen anschnallen können.

Grundsätzlich empfehlen wir unseren Kunden, an ihre eigene Sicherheit im Straßenverkehr zu denken und geeignete und gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zu ergreifen.

Zulassung

Es ist sichergestellt, dass unsere Fahrzeuge alle Vorgaben der StVO und StVZO erfüllen. Mit dem beigefügten COC Zertifikat erhalten Sie bei jeder Versicherung das sog. „kleine Versicherungskennzeichen“ Eine Geschwindigkeitskennzeichnung nehmen wir nicht vor.

Unsere Fahrzeuge verfügen alle über ein sog. “EU COC” Zertifikat. Dieses Zertifikat bescheinigt den sicheren Betrieb im Straßenverkehr. EU-weit. Sie können unsere Elektro-Fahrzeuge also problemlos im EU Raum fahren. Außerhalb der EU gelten meist ähnliche Regeln, sollten aber im Einzelfall geprüft werden.

Schweiz:
L2E Fahrzeuge fallen unter die Kleinmotorrad-Regelung und können mit unserem EU COC Zertifikat genutzt werden. Siehe dazu auch die Verordnung 741.414 der Schweiz.

L2E Fahrzeuge
Elektrofrosch Basis, Big, Pro, Rikscha sind L2E Fahrzeuge.

L2E bezeichnet ein “Dreirädriges Kleinkraftrad mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren oder bei anderen Verbrennungsmotoren sowie einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und ausgerüstet mit höchstens zwei Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes.” Quelle: Wikipedia

Führerschein

Um unsere Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu können, braucht man eine der folgenden Führerschein-Klassen:

AM, A1, A2, A, B oder alt M, 1, 1b, 2, 3, 4.

Den Kabinenroller Elektrofrosch Trike sowie den Roller kann man zusätzlich noch mit der sog. „Mofaprüfbescheinigung“ fahren. Wenn Sie vor dem 01.04.1965 geboren wurden, reicht ein Personalausweis aus.

Den Führerschein AM kann man ab 15 Jahren bekommen. Mehr Infos unter: www.kfz-auskunft.de

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